In Kürze wird die Änderung der Aktionärsrechterichtlinie (2007/36/EG) in Kraft treten. Mit ihrer Umsetzung werden erstmals auch abseits von Rechnungslegungs- und Prospektpflichten Spezialvorschriften für sogenannte related party transactions in das deutsche Recht eingeführt werden. Der vorliegende Beitrag untersucht die kommende RPT-Regelung in Art. 9c der reformierten Aktionärsrechterichtlinie und ihre Umsetzungsperspektiven mit Blick auf die Folgen für Unternehmensgruppen. Wie sich zeigt, kommen auf die Praxis deutscher Konzerne trotz mancher Nachbesserung am ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission erhebliche Umwälzungen zu.