TY - GEN A1 - Kirchhof, Paul UR - https://archiv.ub.uni-heidelberg.de/volltextserver/13549/ TI - Rechtskontinuität und Rechtsvermittlung durch Sprache : Vortrag von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Paul Kirchhof, Bundesverfassungsrichter a.D. Y1 - 2012/// AV - public ID - heidok13549 N2 - Der renommierte Rechtswissenschaftler Paul Kirchhof verdeutlicht in seinem Vortrag die Bedeutung der Sprache in Bezug auf das Recht, insbesondere für die Rechtsvermittlung. ?Recht lässt sich nur mittels Sprache denken. Nur durch die Sprache werden Rechtstraditionen und gute Gewohnheiten aufgenommen. Das Begreifen und Verbreiten von Recht ist somit auf Sprache angewiesen?, konstatiert Kirchhof und erklärt weiter: ?In einer vielsprachigen Welt allerdings muss das Recht Vorsorge tragen, dass jeder Rechtsbetroffene in seiner Muttersprache angesprochen wird, er in dieser Sprache seine Rechtsanliegen vertreten kann, Sprachminderheiten ihre Eigenart und Sprachkultur pflegen können. Eine Vorschrift ist stets unvollständig, kann die in ihrem Text gemeinte Zukunft nicht vollständig vorwegnehmen. Deshalb ist der Vorgang des Rechtsetzens und des Rechtsanwendens ein beständiger Vorgang des Sprechens: von der parlamentarischen Debatte bis zur Verkündung eines Wortlauts des Gesetzes im Gesetzblatt, von der Klage über das rechtliche Gehör bis zum Urteilsspruchs über Anspruch und Freispruch, beim Sich-Vertragen in einem Vertragstext sowie im Zusammenspiel von Schriftlichkeit und Mündlichkeit der Rechts lebt und wirkt Recht in Sprache.? Der öffentliche Vortrag fand im Rahmen der interdisziplinären Tagung "Historische Rechtssprache" (29. Februar bis 2. März 2012) statt, die von der Forschungsstelle "Deutsches Rechtswörterbuch" der Heidelberger Akademie der Wissenschaften veranstaltet wird. ER -