TY - JOUR CY - Berlin VL - 44 N2 - Die Entscheidung des BGH behandelt die zivilrechtliche Haftung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gegenüber Wertpapiererwerbern für die Erteilung eines Prüfberichts über eine Gewinnprognose in einem Wertpapierprospekt gemäß VO (EG) Nr. 809/2004, die sich später als fehlerhaft herausstellt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gehörte nicht zu den Prospektverantwortlichen (Prospektherausgeber; Prospektveranlasser) im Sinne der damals geltenden §§ 44 ff BörsG a. F. i.V. m. §§ 8 f, 13 VerkProspG a. F. Der BGH entschied, dass diese Vorschriften den Rückgriff auf das allgemeine Zivilrecht nicht sperren, und verurteilte die Beklagte auf der Grundlage des Rechtsinstituts des Vertrages mit Schutzwirkung für Dritte, dem Wertpapiererwerber den Verlust des für den Erwerb der Anteile an der inzwischen insolventen Emittentin aufgewandten Betrages zu ersetzen. Die Entscheidung gibt Anlass zu zahlreichen Fragen aus dogmatischer und wirtschaftlicher Sicht. A1 - Ebke, Werner F. IS - 2 EP - 345 JF - Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht ID - heidok27514 SP - 325 AV - public TI - Haftung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für einen fehlerhaften Prüfbericht in einem Wertpapierprospekt N1 - Dieser Beitrag ist aufgrund einer (DFG-geförderten) Allianz bzw. Nationallizenz frei zugänglich. This publication is freely accessible due to an Alliance licence and a national licence (funded by the DFG, German Research Foundation) respectively. Y1 - 2015/// PB - De Gruyter SN - 0340-2479 (Online-Ausg.), 1612-7048 (Druck-Ausg.) UR - https://doi.org/10.1515/zgr-2015-0325 ER -