TY - JOUR N1 - Dieser Beitrag ist aufgrund einer (DFG-geförderten) Allianz bzw. Nationallizenz frei zugänglich. This publication is freely accessible due to an Alliance licence and a national licence (funded by the DFG, German Research Foundation) respectively. CY - Berlin SN - 0340-2479 (Online-Ausg.), 1612-7048 (Druck-Ausg.) VL - 44 EP - 886 SP - 849 UR - https://doi.org/10.1515/zgr-2015-0849 IS - 6 Y1 - 2015/// ID - heidok27517 N2 - Das schlanke Recht der GmbH bietet kleinen und mittelständischen Unternehmen Bewegungsfreiheit, weist jedoch zugleich Lücken im System auf, die insbesondere mit dem umfangreichen Recht der AG geschlossen werden. Eine solche Regelungslücke existiert im Haftungsregime der GmbH zur Abwehr externer Einflussnahme unter Ausnutzung rechtsgeschäftlicher oder tatsächlicher Druckpositionen auf die Leitungs- und Führungsebene. Das Recht der AG löst diese Problemlage über § 117 Abs. 1 AktG dahingehend, dass Schädigungen der Gesellschaft, die auf eine vorsätzliche Ausnutzung einer Druckposition eines Einflussnehmers zurückgeführt werden können, zur Haftung gegenüber der Gesellschaft selbst führen. Diese im Aktienrecht verankerte Strategie ist vor dem Hintergrund ihrer Geschichte, ihrer Systematik und ihrer Teleologie als allgemeines Deliktsrecht der Gesellschaftsformen aufzufassen und auf die GmbH analog anzuwenden. JF - Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht PB - De Gruyter AV - public A1 - Prütting, Jens TI - Der Vermögensschutz von Gesellschaften gegenüber externer Einflussnahme ? geprüft am Beispiel der GmbH ER -