TY - JOUR Y1 - 2016/// IS - 6 CY - Berlin ; Saarbrücken N1 - Dieser Beitrag ist aufgrund einer (DFG-geförderten) Allianz bzw. Nationallizenz frei zugänglich. This publication is freely accessible due to an Alliance licence and a national licence (funded by the DFG, German Research Foundation) respectively. EP - 914 PB - De Gruyter ; Juris GmbH A1 - Hübner, Leonhard JF - Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht SP - 897 N2 - Sind die Geschäftsleiter von Kapitalgesellschaften als Arbeitnehmer einzuordnen? Diese Frage wird im europäischen und deutschen Recht unterschiedlich beurteilt. Anders als das deutsche Recht, das zwischen Anstellungs- und Bestellungsverhältnis trennt, verfolgt der EuGH den Ansatz einer Gesamtbetrachtung der Verhältnisse von Geschäftsleiter und Gesellschaft. Die aktuelle Entscheidung des EuGHbestätigt dieses autonome Verständnis des europäischen Begriffs des Arbeitnehmers in Bezug auf Geschäftsleiter. Der Gerichtshof überträgt darin seine Rechtsprechung zu den arbeitsrechtsspezifischen Richtlinien auf das Europäische Zivilprozessrecht. Offen bleibt, ob, und falls ja, wie diese Rechtsprechung auf die Rom I-VOübertragen werden kann. UR - https://doi.org/10.1515/zgr-2016-5009 SN - 1612-7048 (Online-Ausg.), 0340-2479 (Druck-Ausg.) VL - 45 ID - heidok27535 TI - Organhaftung, EuGVO und Rom I-VO. Zugleich Besprechung der Entscheidung EuGH NZG 2015, 1199ff AV - public ER -