TY - JOUR Y1 - 2015/// PB - De Gruyter ; Juris GmbH EP - 123 N1 - Dieser Beitrag ist aufgrund einer (DFG-geförderten) Allianz bzw. Nationallizenz frei zugänglich. This publication is freely accessible due to an Alliance licence and a national licence (funded by the DFG, German Research Foundation) respectively. CY - Berlin ; Saabrücken IS - 1 N2 - Kapitalmarktrechtliche Ge- und Verbote sind oftmals sowohl durch straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtliche als auch durch zivilrechtliche Sanktionen abgesichert. Dieser Befund wirft die Frage auf, ob das straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Analogieverbot auch bei der Verhängung zivilrechtlicher Sanktionen zu beachten ist oder insoweit die allgemeinen zivilrechtlichen Auslegungsgrundsätze zur Anwendung kommen, nach denen eine planwidrige Gesetzeslücke durch Analogie geschlossen werden kann. Der BGH und ein großer Teil des Schrifttums lehnen eine gespaltene Rechtsanwendung ab, messen also dem straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Analogieverbot eine umfassende, die Norm insgesamt betreffende Bedeutung zu. Der Beitrag setzt sich am Beispiel der §§ 21 ff WpHG, die in der letzten Zeit in den Mittelpunkt der Diskussion über die gespaltene Rechtsanwendung gerückt sind, kritisch mit dieser Auffassung auseinander. Dabei geht er auch der Frage nach, welche Auswirkungen der durch die Richtlinie 2013/50/EU vom 22. Oktober 2013 für den Bereich der Beteiligungstransparenz vollzogene Schwenk von der bloßen Mindest- zur partiellen Vollharmonisierung auf die Auslegung und Fortbildung des nationalen Rechts hat. SP - 84 JF - Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht A1 - Segna, Ulrich SN - 1612-7048 (Online-Ausg.), 0340-2479 (Druck-Ausg.) UR - https://doi.org/10.1515/zgr-2015-0084 VL - 44 ID - heidok27546 AV - public TI - Die sog. gespaltene Rechtsanwendung im Kapitalmarktrecht : erörtert am Beispiel der §§ 21 ff WpHG ER -