TY - GEN TI - Die koloniale Restauration des Dharma??stra. Das Obligationenrecht in Sarvoru ?armans Viv?das?r?r?ava. Edition, kommentierte Übersetzung und Studie der Kapitel ???d?nanir?pa?a und upanidhy?dinir?pa?a CY - Heidelberg Y1 - 2021/// ID - heidok29448 A1 - Cubelic, Simon AV - public N2 - Die Herausbildung des Kolonialstaates in Ostindien in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts hatte weitreichende Folgen für die weitere indische Rechtsgeschichte. Als besonders einschneidend erwies sich der Plan for the Administration of Justice in Bengal von 1772, der nicht nur eine künstliche Unterscheidung zwischen einer hinduistischen und muslimischen Rechtsidentität einführte, die bis heute in Form des religiös fundierten Personenstandsrechtes Indiens fortlebt, sondern auch den Grundstein zur Kodifizierung dieser beiden Rechtskulturen auf der Grundlage normativen Schrifttums legte. Infolge dieses Reformvorhabens wurden unter der Patronage der britischen Kolonialregierung zahlreiche Rechtstexte in Sanskrit verfasst, die der Schaffung eines einheitlichen hinduistischen Zivilrechts dienen sollten und dadurch der traditionellen hinduistischen Jurisprudenz (Dharma??stra) und ihrer schriftlichen Überlieferung zu einer bis dahin beispiellosen Geltung in der Rechtspraxis verhalfen. Die Dissertation widmet sich einem dieser Werke: Sarvoru ?armans Viv?das?r?r?ava (?Ozean der Essenz der Streitigkeiten?). Viv?das?r?r?ava wurde 1789 im Auftrag des Orientalisten und Richters Sir William Jones (1746-1794) verfasst und war darauf ausgelegt, die Rechtsgepflogenheiten Bihars widerzuspiegeln. Die Arbeit verfolgt zwei Zielsetzungen. Zunächst werden zwei Kapitel zum Obligationenrecht des Viv?das?r?r?ava erstmals in Edition und kommentierter Übersetzung vorgelegt. Das erste dieser Kapitel, ???d?nanir?pa?a (?Untersuchung über das Empfangen von Schulden?), befasst sich mit dem klassischen hinduistischen Schuld-, Zins-, Pfand- und Bürgenrecht. Im zweiten Kapitel upanidhy?dinir?pa?a (?Untersuchung über Deposita usw.?) werden rechtliche Regelungen zu Deposita (nik?epa), zum Rückgängigmachen eines Kaufes (kr?t?nu?aya), zur Nichtherausgabe einer Ware nach dem Verkauf (vikr?y?sa?prad?na) sowie dem Verkauf ohne Eigentumsrecht (asv?mivikraya) behandelt. Ausgehend von diesem Material wird dann die Frage aufgeworfen, auf welche Weise sich Sarvoru ?arman als ein traditioneller hinduistischer Rechtsgelehrter angesichts der transkulturellen Verflechtungen der Kolonialgesellschaft sowie der Interessenlage seiner britischen Auftraggeber positionierte. Dabei wird aufgezeigt, dass sich trotz der zahlreichen politischen, ökonomischen und intellektuellen Neuerungen jener Zeit für Viv?das?r?r?ava weder formal noch inhaltlich eine Aktualisierung der hinduistischen Jurisprudenz nachweisen lässt. Statt sich der Rechtswirklichkeit zuzuwenden oder neue Deutungen zu entwickeln, zieht sich Sarvoru ?arman darauf zurück, traditionelle Wissensbestände zu reproduzieren und autoritative Kommentarpassagen zu kompilieren. Die vermeintliche ?Renaissance? des Dharma??stra unter der Ägide britischer Orientalisten entpuppt sich auf den zweiten Blick als eine Restauration. Die Rationalität dieser Erstarrung des Dharma??stra, so die Kernthese dieser Arbeit, wird erst dann verständlich, wenn man das Zusammenspiel der vorkolonialen Diskurstraditionen der hinduistischen Jurisprudenz und der kolonialstaatlichen Rechtsparadigmen in den Blick nimmt, deren restaurative Tendenzen sich wechselseitig verstärkten und daher als das Ergebnis eines geteilten epistemischen Raumes von britischen und einheimischen Wissenseliten zu begreifen sind. UR - https://archiv.ub.uni-heidelberg.de/volltextserver/29448/ KW - ???d?na KW - upanidhi KW - nik?epa KW - kr?t?nu?aya KW - vikr?y?sa?prad?na KW - asv?mivikraya ER -