%0 Generic %A Schwarz, Silke %C Heidelberg %D 2021 %F heidok:29484 %R 10.11588/heidok.00029484 %T Leistung, ästhetische Urteilskriterien und Wettbewerb in Sport und Musik %U https://archiv.ub.uni-heidelberg.de/volltextserver/29484/ %X Leistung und Wettbewerb sind grundlegende Merkmale der Tätigkeit professioneller Athleten und Musiker. Die Beurteilung von sportlicher oder musikalischer Leistung im Wettbewerb un- terliegt messbaren und nicht messbaren Kriterien. Die nicht messbaren ästhetischen Urteilskri- terien gründen auf affektiven Merkmalen und sind in einen subjektiven Bezugsrahmen einge- gliedert, der sich an sozialen Normen und Einstellungen orientiert und weiterentwickelt. In der vorliegenden kumulativen Dissertation werden auf der Basis dreier Forschungsarbeiten die Zusammenhänge zwischen Leistung, ästhetischen Urteilskriterien und Wettbewerb in ver- schiedenen Entwicklungsstadien untersucht. Bezugnehmend auf drei zentrale Forschungsfra- gen wird erarbeitet, welche subjektiven Kriterien der Selbstbeurteilung von (Best-)Leistung zu- grunde liegen, inwiefern ästhetische Urteilskriterien in der Selbst- und Fremdbeurteilung das Leistungshandeln von Athleten und Musikern beeinflussen und inwieweit Beurteilungspro- zesse und selbstregulative Kompetenzen das Abrufen von Leistung in Wettbewerbssituatio- nen bedingen. Die Ergebnisse zeigen, dass die Entwicklung des subjektiven Bezugsrahmens der Leistungsbeurteilung mit Hilfe der Bewusstmachung ästhetischer Urteilsmerkmale beein- flusst werden kann und auf körperlichen, sozialen, mentalen und situativen Determinanten ba- siert. Aufgrund unterschiedlicher Interpretationen der Kriterien kommt es bei Athleten und Mu- sikern zu unterschiedlichen Beurteilungen in Selbst- und Fremdeinschätzung, die das Errei- chen von Bestleistung beeinträchtigen können. Zudem wird gezeigt, dass selbstregulative Kompetenzen das Abrufen von Leistung im Wettbewerb sowie die Selbstbeurteilung beein- flussen. Gleiches gilt für die dispositionelle Handlungs- und Lageorientierung, wobei dies nur für die Selbstbeurteilung, aber nicht für die Fremdbeurteilung von Leistung gilt.