%0 Book %A Pletsch, Michael W. %D 2005 %F heidok:5752 %K Emissionshandel , Zuteilung von C02-Emissionsrechten , Bundesverwaltungsgericht Urteil 7 C 26.04 , C02-Zertifikate Marktpreise , PlanungssicherheitUnited Nations Framework Convention on Climate Change , International Emissions Trading , national allowances , legal protection %R 10.11588/heidok.00005752 %T Emissionshandel und Rechtsschutz : auch Planungssicherheit? %U https://archiv.ub.uni-heidelberg.de/volltextserver/5752/ %X Verantwortliche Anlagenbetreiber haben für jede Tätigkeit im Sinne des TEHG einen Rechtsanspruch auf Zuteilung von Berechtigungen. Unter welchen Voraussetzungen? Welchen Rechtsschutz haben Unternehmen? Die Abhandlung analysiert die gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen behördlicher Entscheidungen über die Zuteilung von Berechtigungen zur Emission von Kohlendioxid ( C02 ) an Verantwortliche für Anlagen im Sinne des Anhangs 1 des TEHG. Ausgehend von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 7 C 26.04 vom 30.Juni 2005 zur Verfassungsmäßigkeit des TEHG unterzieht die Abhandlung die deutschen Gesetze des TEHG und des Zuteilungsgesetzes 2007 einer ordnungsrechtlichen Bewertung der Umsetzung der völkerrechtlichen und EU-rechtlichen Normen über die Schaffung des internationalen und insbesondere europäischen Emissionshandels. Sie setzt sich mit der Grundidee des Emissionshandels und seinen Marktchancen und Zukunftsperspektiven auseinander. Haben Unternehmen nicht nur Rechtsschutz, sondern auch Planungssicherheit? Können sie mit Emissionsrechten auf einem Weltmarkt mit stabilen Preisen der Berechtigungen handeln? Die tatsächlichen Umstände der Marktperspektiven im internationalen Emissionshandel müssen auch bei der Beurteilung von verfassungsrechtlichen Fragen Beachtung finden, ob die neuen Rechte und Pflichten des TEHG, des gesetzlichen Rahmens für den Emissionshandel in Deutschland, mit dem grundrechtlichen Eigentumsschutz von Betreibern von Anlagen vereinbar sind, die immissionsschutzrechtlich bereits vor dem Inkrafttreten des TEHG genehmigt worden waren.