%0 Generic %A Seele, Anja %D 2007 %F heidok:7878 %K Corporate Governance , Aufsichtsrat , GruppeCorporate Governance , Supervisory Board %R 10.11588/heidok.00007878 %T Rahmenbedingungen für das Verhalten von Aufsichtsratsmitgliedern deutscher börsennotierter Unternehmen - eine ökonomische und verhaltenswissenschaftliche Analyse des Deutschen Corporate-Governance-Kodexes %U https://archiv.ub.uni-heidelberg.de/volltextserver/7878/ %X Gegenstand der Betrachtung ist die Arbeit der Aufsichtsräte in den DAX 30-Unternehmen. Aufgrund der nationalen und internationalen Kritik in den 1990er Jahren strebte die deutsche Bundesregierung nach einer Anlehnung des deutschen Corporate-Governance-Systems an internationale Gepflogenheiten. So flossen international anerkannte ‚best practice’-Grundsätze u.a. in das Regelwerk des Deutschen Corporate-Governance-Kodexes ein. Dieses ‚Softlaw’ soll das Verhalten der u.a. für ihre mangelnde Unabhängigkeit der Mandatsträger, mangelnde Transparenz und Leistungsbereitschaft in der Kritik stehenden deutschen Aufsichtsräte hinsichtlich folgender Punkte verbessern: breitere Informationsbasis, intensivere Informationsverarbeitung, stärkere Leistungsbereitschaft, Unabhängigkeit der Mandatsträger und mehr Transparenz. Ob die Regeln des Kodexes (Fassung 2006) tatsächlich geeignet sind, das Verhalten zu verändern und so zu einer besseren Corporate Governance beizutragen, wird mit Hilfe der Prinzipal-Agent-Theorie und einer gruppentheoretischen Betrachtung beurteilt. Durch die Analyse der multiplen Delegationsbeziehungen und der daraus resultierenden Agencyprobleme wird die Anreizkompatibilität der Empfehlungen und Anregungen des Kodexes hinterfragt. Gruppentheoretische Implikationen ergänzen die Betrachtung. So dienen die Textziffern zur Zusammenarbeit sehr wohl der Verbreiterung der Wissensbasis der Mandatsträger, die Informationsverarbeitung ist durch die fehlende explizite Einbindung des Wissens jedoch nicht gestärkt. Entsprechend hängt die Qualität der Informationsverarbeitung durch die Ausschusstätigkeit letztendlich auch vom Umgang mit den Ergebnissen im Gesamtgremium ab. Die Regeln zum Umgang mit Interessenkonflikten vermögen es nach der Analyse die Unabhängigkeit der Mandatsträger zu stärken und die Abläufe transparent zu gestalten. Negativ fällt das Ergebnis hinsichtlich des gewählten Anreiz- und Sanktionssystems aus, das aufgrund seiner Konzentration auf finanzielle Motive eine eher spärliche Ausgestaltung erfuhr und daher hinter seinen Möglichkeiten zurück bleibt. Auch in der Kodexfassung 2007 bleiben die Motivation der Mandatsträger zu einer anreizkompatiblen Gestaltung der Regeln sowie die Nutzung des Wissens im Gremium unberücksichtigt.