In: Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, 50 (2021), Nr. 5. pp. 765-803. ISSN 0340-2479 (Druck-Ausg.); 1612-7048 (Online-Ausg.)
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Abstract
Kronzeugenanträge stellen inzwischen einen wesentlichen Durchsetzungsmechanismus für das europäische und nationale Kartellrecht dar. Häufig fungieren dabei börsennotierte Aktiengesellschaften als Kronzeugen. Die Gesellschaften befinden sich jedoch in einer Konfliktlage zwischen verschiedenen Rechtsgebieten, deren Regelungszwecke sich teils widersprechen. Einerseits zwingt das Kapitalmarktrecht die Gesellschaften als Emittenten zur Ad-hoc-Veröffentlichung von kursrelevanten Insiderinformationen und damit möglicherweise auch zur Veröffentlichung der Stellung eines Kronzeugenantrags. Auf der anderen Seite fordert das Kartellrecht, dass die Gesellschaft die Umstände des Kronzeugenantrags grundsätzlich geheim hält. Daneben besteht auch ein Konflikt zwischen gesellschafts- und kartellrechtlichen Zielsetzungen: Während das Kartellrecht auf einen zügigen und vertraulichen Verlauf des Kronzeugenverfahrens abzielt, setzt das Aktienrecht bei der internen Beratung und Umsetzung des Kornzeugenantrags auf Entschleunigung und offene Kommunikation zwischen den Organen der Gesellschaft. Die beschriebenen Zielkonflikte gilt es mit dem bestehendem Norminstrumentarium aufzulösen.
Document type: | Article |
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Journal or Publication Title: | Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht |
Volume: | 50 |
Number: | 5 |
Publisher: | De Gruyter |
Place of Publication: | Berlin |
Edition: | Zweitveröffentlichung |
Date Deposited: | 29 Oct 2021 14:04 |
Date: | 2021 |
ISSN: | 0340-2479 (Druck-Ausg.); 1612-7048 (Online-Ausg.) |
Page Range: | pp. 765-803 |
Faculties / Institutes: | Juristische Fakultät > Institut für Ausländisches und Internationales Privat- und Wirtschaftsrecht |
DDC-classification: | 340 Law |
Additional Information: | Dieser Beitrag ist aufgrund einer (DFG-geförderten) Allianz bzw. Nationallizenz frei zugänglich. *** This publication is freely accessible due to an Alliance licence and a national licence (funded by the DFG, German Research Foundation) respectively. |