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Der Freiburger Grafeneck-Prozess: Die strafrechtlichen Verfahren gegen Dr. med. Ludwig Sprauer (1884 – 1962) und Dr. med. Arthur Josef Schreck (1878 – 1963) wegen der Tötung psychisch Kranker aus den badischen Heilanstalten während der nationalsozialistischen Diktatur.

Schmidt, Ramona

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Abstract

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurden zahlreiche Strafprozesse zur Verfolgung der Verbrechen des Nationalsozialismus geführt. Die NS-Euthanasie war dabei ein bedeutsamer Tatkomplex. Mehr als 300.000 psychisch Kranke, geistig Behinderte und altersschwache Menschen wurden durch die sogenannte Aktion T4 ermordet. Ludwig Sprauer war in den späten 1930er Jahren Leiter der Gesundheitsabteilung des Badischen Innenministeriums. Ab 1939 wurde er in die Aktion T4 einbezogen. Seine Aufgabe war es, die Verlegung und Tötung von unheilbar Geisteskranken aus den Heil- und Pflegeanstalten Südbadens zu organisieren. Arthur Josef Schreck war in mehreren Positionen an der Aktion T4 beteiligt. Er war Leiter der Pflegeanstalt Rastatt und nach deren Schließung kommissarischer Leiter der Anstalt Illenau. Zusätzlich wirkte er als Gutachter für die Meldebögen und leitete die Kinderfachabteilung in der Heil- und Pflegeanstalt Wiesloch. Die Dissertation untersucht den Grafeneck-Prozess, der am 21. Oktober 1948 vor dem Schwurgericht des Landgerichts Freiburg gegen Sprauer und Schreck begann. Die Ermittlun- gen und der Prozess selbst erscheinen als bemerkenswerte Beispiele für die Strafverfolgung von NS-Verbrechern in den frühen Nachkriegsjahren. Trotz zahlreicher Herausforderungen gelang es, das Verfahren zügig voranzutreiben und vergleichsweise hohe Strafen zu verhängen. Beide Angeklagte wurden zu lebenslänglich Zuchthaus verurteilt, wobei ihnen die bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebensdauer aberkannt wurden. Durch die erste Revision kam es zu einer Reduktion des Strafmaßes. Es folgten weitere Revisionen, Anträge auf Haftunterbrechung und Gnadengesuche. Nach langen Bemühungen wurde im Juli 1954 die Umwandlung der Zuchthausstrafen in Gefängnisstrafen bewilligt, wobei der noch zu verbüßende Teil der Strafe aufgrund von Haftunfähigkeit ausgesetzt wurde. Zusätzlich wurden Sprauer und Schreck Unterhaltsbeiträge zugesprochen und die bürgerlichen Ehrenrechte wiederhergestellt. Im Laufe der Jahre wurden weitere finanzielle Unterstützungen gewährt und die Reststrafen schließlich erlassen. Die großzügige Vergabe von Gnadenerlassen war in den frühen 1950er Jahren populär. Dabei wurden die Verbrechen, die den Verurteilungen zugrunde lagen, weitgehend ausgeblendet oder als „Kriegsverbrechen“ abgetan. Erst in den späteren 1950er Jahren änderte sich die gesellschaftliche Einstellung. Diese spiegelte sich im Freiburger Grafeneck-Prozesses jedoch nicht wider. Sprauer und Schreck profitierten von der gesellschaftlichen Stimmung der „Schlussstrich-Mentalität“ und legten noch vor dem Umbruch den Grundstein für ihre relative Straffreiheit in der NS-Euthanasie.

Document type: Dissertation
Supervisor: Bauer, Prof. Dr. med. Axel W.
Place of Publication: Heidelberg
Date of thesis defense: 18 July 2024
Date Deposited: 24 Oct 2024 07:23
Date: 2025
Faculties / Institutes: Medizinische Fakultät Mannheim > Other Areas: Department „History, Philosophy, and Ethics in Medicine"
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