In: Gmünder Studien, 4 (1993), S. 7-41
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Abstract
Es werden die in Quellen seit ca. 1500 genannten Häuser, die den Marktfriedensbezirk mit höheren Strafen begrenzen, identifiziert (S. 8-17). Dies betrifft vor allem die Häuser Kappelgasse 1, Marktplatz 36, Marktplatz 2 sowie 1793 abgebrannte Häuser im Bereich der Hofstatt. Teil II stellt den Hausbesitz auswärtiger geistlicher Institutionen vor: - der Prämonstratenser von Adelberg (Lage unbekannt) - die Häuser des Benediktinerklosters Lorch (Bocksgasse 29 bis 1532, danach Bocksgasse 31), wobei Nr. 31 (heute bekannt als "Debler-Palais") auch als adliges Stadthaus der Schenk von Schenkenstein, Hack von Hoheneck, Woellwarth und Laymingen nachweisbar ist - den Hof des Zisterzienserklosters Königsbronn, heute "Schwörhaus" (früher Schmalzgrube, 2011 wurde aus dem Haus Radgässle 8 die Nr. 1 des Erika-Künzel-Platzes) - zeitweilig gehörte dem Kloster auch das Haus Rinderbachergasse 15 - das Haus des vor der Stadt gelegenen Klosters Gotteszell, Rinderbachergasse 15, sowie - das im 17. Jahrhundert erworbene und bald wieder verkaufte Anwesen der Deutschordenskommende Kapfenburg (Marktplatz 31).
Dokumententyp: | Artikel |
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Ausgabe: | Zweitveröffentlichung |
Erstellungsdatum: | 30 Mrz. 2011 11:02 |
Institute/Einrichtungen: | Forschungsprojekt, Arbeitsgemeinschaft > Einzelpersonen |
DDC-Sachgruppe: | Architektur |
Normierte Schlagwörter: | Schwäbisch Gmünd, Topographie, Klosterhof |
Thema: | Architektur |
Land/Region: | Deutschland, Schweiz, Österreich |