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Abstract
Ärztin oder Psychologe sind für viele Traumberufe. Nur ist es wahnsinnig schwer, einen Studienplatz zu bekommen. Weil sich jedes Jahr so viele Abiturienten bewerben, liegt der der NC, der Numerus Clausus, teilweise bei 1,0.
Kurz vor Weihnachten gab es allerdings einen Paukenschlag: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das Vergabeverfahren zum Medizinstudium für teilweise verfassungswidrig erklärt. Was bedeutet das jetzt für das ebenso beliebte Psychologiestudium? Campus-Reporter Nils Birschmann hat am Psychologischen Institut der Uni Heidelberg recherchiert und dabei mit Prof. Dr. Joachim Funke gesprochen.
Der Beitrag erschien in der Sendereihe "Campus-Report" - einer Beitragsreihe, in der über aktuelle Themen aus Forschung und Wissenschaft der Universitäten Heidelberg, Mannheim, Karlsruhe und Freiburg berichtet wird. Zu hören ist "Campus-Report" montags bis freitags jeweils um ca. 19.10h im Programm von Radio Regenbogen (Empfang in Nordbaden: UKW 102,8. In Mittelbaden: 100,4 und in Südbaden: 101,1)
Document type: | Audio |
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Date Deposited: | 19 Jan 2018 09:46 |
Date: | 10 January 2018 |
Size: | 2 Minuten 8 Sekunden (1,9 MB) |
Faculties / Institutes: | The Faculty of Behavioural and Cultural Studies > Institute of Psychology |
DDC-classification: | 100 Philosophy |
Controlled Keywords: | Auswahlverfahren, Studium |