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Abstract
Mit dem Abschluss des Cotonou-Abkommens im Jahre 2000 sah die Europäische Kommission vor, dass die AKP-Staaten langsam auf eine vollständige Integration in den Weltmarkt hinarbeiten, d.h. ihre eigenen Märkte öffnen; das bisherige Konzept des präferenziellen Zugangs zum europäischen Markt hatte nicht zu einer beschleunigten wirtschaftlichen Entwicklung beigetragen. Um die Öffnung der Märkte der AKP-Staaten voranzutreiben, war vorgesehen, Economic Partnership Agreements (EPAs) mit einzelnen Regionen (und später Staaten) bis zum 31. Dezember 2007 abzuschließen. Da der Zeitplan letztlich nicht eingehalten werden konnte, wurden zunächst vorläufige EPAs abgeschlossen (wobei bisher nur 36 von 792 AKP-Staaten dies taten), die dann bis zum 31. Dezember 2008 in ein gesamtes Abkommen eingebunden werden sollten, was bisher jedoch auch noch nicht gelang. Das Ziel der Arbeit ist es, mit den Konzepten der Zivilmacht und der Handelsmacht die Politik der Europäischen Union einzuordnen. Dazu werden einerseits die Entwicklungshilfezahlungen der Europäischen Gemeinschaft (EG) betrachtet, andererseits in Vertragstexten festgesetzte Vereinbarungen mit deren tatsächlicher Umsetzung verglichen.
Document type: | Master's thesis |
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Date Deposited: | 20 Jul 2009 14:15 |
Date: | 2009 |
Faculties / Institutes: | The Faculty of Economics and Social Studies > Institute of Political Science |
DDC-classification: | 320 Political science |
Controlled Keywords: | Entwicklungspolitik, Cotonou-Abkommen, Lomé-Abkommen, Entwicklungshilfe, Konditionalität |
Uncontrolled Keywords: | EU Entwicklungspolitik , Economic Partnership Agreements , EPAs |